Der VfGH wird mit einer Lösung befasst.
Die Neuregelung gilt ab dem Jahr 2023.
Was müssen Sie als Arbeitgeber:in nun ändern?
Umfassende Änderungen in der aktuellen Verordnung
Die Steuerfreigrenze und Abzugsfähigkeit werden mit 2024 erhöht.
Die Regelung soll durch die Erweiterung attraktiver sein.
Neue, teils temporäre Regelungen für die Zuschläge 2024
Pensionsbeiträge entfallen bis zur Höhe der doppelten Geringfügigkeit
Teuerungs- und Mitarbeiterprämien – gibt es sie noch?
Beachten Sie die Fristen für die Kleinunternehmerregelung und die UVA.
Diese Vorteile bietet Ihnen eine Budgetrechnung.
Was sich mit 2024 in für Arbeitgeber:innen und -nehmer:innen ändert.