Personalverrechnung & Arbeitsrecht
Für die allermeisten Betriebe gilt: Ihre Mitarbeiter:innen sind die wertvollste Ressource, und die Materie ist aus gesetzlicher und ethischer Sicht komplex. Wir nehmen Ihnen dabei die bürokratische Last ab und unterstützen Sie fundiert mit rechtlicher und personalverrechnerischer Expertise!
Personalverrechnung
Die Abrechnung Ihrer Mitarbeiter:innen ist ein heikles Thema, das mit sensiblen Daten arbeitet – selbst für HR-Mitarbeiter:innen können die laufenden Änderungen in Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht herausfordernd sein (von Datenschutz ganz zu schweigen). Unsere Spezialist:innen beschäftigen sich laufend mit den rechtlichen Entwicklungen, fachlicher Weiterbildung und technischen Möglichkeiten: Nutzen Sie unser Know-How für die korrekte Einstufung, die effiziente und qualitätsvolle Abrechnung Ihrer Belegschaft und Ihre rechtlichen Fragen.
Wir unterstützen Sie durch:
- Laufende Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Verrechnen von Reisekosten, Spesen, Überstunden und Prämien
- Prüfen der Reisekostenabrechnungen und Ermitteln der steuer- bzw. sozialversicherungspflichtigen Teile
- Berechnen von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
- Berechnen der Abgaben und Personalrückstellungen
- Verwaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften, beispielsweise KV-Vorrückungen, Jubiläumsgeldansprüche, Deckungsprüfungen, Überzahlungen, Kranken- und Urlaubsansprüche
- Beratung bei der Vertragsgestaltung sowie zu Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträgen
- Beantworten Ihrer steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen
- Informationen zum On- und Offboarding Ihrer Mitarbeiter:innen, zB bei Dienstzeugnissen
- Beratung zu Einstufungen im Gehaltsschema
- An- und Abmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern
- Durchführen aller periodischen Meldungen
- Kommunikation mit Sozialversicherungsträgern und Finanzamt
- Unterstützung bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Maximalen Datenschutz für Ihre sensiblen Gehalts- und Mitarbeiter:innendaten
Höchste Verlässlichkeit und Datensicherheit, genaue Abrechnungen, Unterstützung bei Rechtsfragen und der Behördenkommunikation sowie effektive Auswertungen. Unsere Expert:innen bieten Ihnen sichere, moderne und kompetente Personalverrechnung – und Sie gewinnen Zeit für Ihre Kernkompetenzen!
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit spielen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht spätestens ab der Einstellung der ersten Mitarbeiterin, des ersten Mitarbeiters eine Rolle. Bereits dabei müssen Sie nämlich gesetzliche Bestimmungen, den einschlägigen Kollektivvertrag und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten bedenken sowie lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen beantworten können. Je mehr Mitarbeiter:innen in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind, desto mehr verschiedene Fragestellungen treten auf – umso wichtiger ist eine der aktuellen Gesetzeslage entsprechende Expertise.
Mit unseren Expert:innen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bleiben wir bei den laufenden Änderungen und Reformen, die von der Gesetzgebung und den Sozialpartner:innen beschlossen werden, stets up-to-date und beraten Sie gerne zu Ihren Anliegen.
Da wir mit unseren Spezialist:innen aus Personalverrechnung und Steuerberatung im Haus interdisziplinär zusammenarbeiten, bieten wir eine einzigartige und umfassende Beratungsleistung – damit Sie und Ihre Mitarbeiter:innen auf der sicheren Seite sind.
Die voraussichtlichen Werte stehen fest.
Nur wenn rechtzeitig vereinbart und informiert wird, sind Rückvergütung und Verjährung möglich.
Eine Vielzahl an geplanten Änderungen werden im Initiativantrag beabsichtigt.
Behörden setzen der geringfügigen Beschäftigung von Arbeitslosen Grenzen.
Ein umweltbewusster Vorteil für Arbeitgeber:innen und -nehmer:innen
Das EuGH-Urteil zu täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten nimmt massiv Einfluss auf Dienstpläne.
Nicht nur Private werden den Beitrag abführen müssen.
Die im Lohnkonto auszuweisenden Daten wurden erweitert.
Ab 2024 werden die Varianten eingeschränkt.
Was ändert sich? Eine praktische Übersicht von A bis Z.
Die Mehr- und Überstundenvereinbarungen geben den Ausschlag für die Ermittlung.