Betriebsprüfung & Rechtsdurchsetzung
Unsere Beratung gibt Ihnen Klarheit für die betrieblichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Dennoch gibt es regelmäßig Fälle und Abläufe, bei denen Sie spezifische Unterstützung benötigen, um Ihr Recht wahren und durchsetzen zu können.
Betriebsprüfung
Ein Termin, für den kein:e Unternehmer:in Sympathie aufbringt: die Betriebsprüfung – eigentlich "Außenprüfung". Der Staat nutzt sie zum Zwecke der konkreten Fehlersuche sowie der allgemeinen Steuermoral. Mit Durchführung ordungsgemäßer Buchführung, korrekten Abschlüssen und Erklärungen und Termintreue sind Sie dafür gut vorbereitet. Da jedoch in fast jedem Fall konkrete Fragen und Problemstellungen auftauchen, nutzt die steuerliche Expertise dem erfolgreichen Ablauf: Wir vertreten Sie bei Ihrer Betriebsprüfung.
Unser Vertretungsrecht gilt auch für Abgabeverfahren und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, in Beihilfeangelegenheiten vor den Finanzbehörden, dem Amt für Betrugsbekämpfung, den übrigen Gebietskörperschaften und den Verwaltungsgerichten sowie bei allen Amtshandlungen, die von Organen des Amtes für Betrugsbekämpfung im Rahmen der ihnen übertragenen finanzpolizeilichen Aufgaben und Befugnisse gesetzt werden. Sprich: gegenüber der Finanzpolizei, in Verwaltungsstrafverfahren, in Sozialversicherungsangelegenheiten vor dem VwGH, gegenüber Firmenbuchgerichten, gegenüber gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie in Angelegenheiten der Kammerumlage gegenüber den gesetzlichen Interessensvertretungen.
Finanzstrafrecht
Die Anzahl an Finanzstrafverfahren ist in den vergangenen Jahren vehement gestiegen. Die Finanzverwaltung wendet zunehmend strengere Maßstäbe bei der Beurteilung von finanzstrafrechtlichen Sachverhalten an. Die Tatbestände werden umfassender und unübersichtlicher, finanzstrafrechtliche Risiken wachsen rapide.
Unser Team hat langjährige Erfahrungen mit der Finanzverwaltung. Wir haben die Interessen unserer Klient:innen erfolgreich bei vielen finanzstrafrechtlich relevanten Tatbeständen, sei es im Rahmen einer Selbstanzeige, Betriebsprüfung oder Verteidigung in Finanzstrafverfahren vertreten.