Betriebsprüfung & Rechtsdurchsetzung

Unsere Beratung gibt Ihnen Klarheit für die betrieblichen und steuer­rechtlichen Frage­stellungen. Dennoch gibt es regelmäßig Fälle und Abläufe, bei denen Sie spezifische Unter­stützung benötigen, um Ihr Recht wahren und durch­setzen zu können. 

Betriebsprüfung

Ein Termin, für den kein:e Unter­nehmer:in Sympathie aufbringt: die Betriebs­prüfung – eigentlich "Außenprüfung". Der Staat nutzt sie zum Zwecke der konkreten Fehler­suche sowie der allgemeinen Steuer­moral. Mit Durch­führung ordungs­gemäßer Buch­führung, korrekten Abschlüssen und Erklärungen und Termin­treue sind Sie dafür gut vor­bereitet. Da jedoch in fast jedem Fall konkrete Fragen und Problem­stellungen auf­tauchen, nutzt die steuerliche Expertise dem erfolg­reichen Ablauf: Wir vertreten Sie bei Ihrer Betriebs­prüfung. 

Unser Vertretungs­recht gilt auch für Abgabe­verfahren und Abgabe­straf­verfahren für Bundes-, Landes- und Gemeinde­abgaben, in Beihilfe­angelegenheiten vor den Finanz­behörden, dem Amt für Betrugs­bekämpfung, den übrigen Gebiets­körper­schaften und den Verwaltungs­gerichten sowie bei allen Amts­handlungen, die von Organen des Amtes für Betrugs­bekämpfung im Rahmen der ihnen über­tragenen finanz­polizeilichen Aufgaben und Befugnisse gesetzt werden. Sprich: gegenüber der Finanz­polizei, in Verwaltungs­straf­verfahren, in Sozial­versicherungs­angelegenheiten vor dem VwGH, gegenüber Firmen­buch­gerichten, gegenüber gesetzlich anerkannten Kirchen und Religions­gemeinschaften sowie in Angelegenheiten der Kammer­umlage gegenüber den gesetzlichen Interessens­vertretungen. 

Finanzstrafrecht

Die Anzahl an Finanz­straf­verfahren ist in den vergangenen Jahren vehement gestiegen. Die Finanz­verwaltung wendet zunehmend strengere Maßstäbe bei der Beur­teilung von finanz­straf­rechtlichen Sach­verhalten an. Die Tat­bestände werden umfassender und un­über­sichtlicher, finanz­straf­rechtliche Risiken wachsen rapide.

Unser Team hat langjährige Erfahrungen mit der Finanz­verwaltung. Wir haben die Interessen unserer Klient:innen erfolg­reich bei vielen finanz­straf­rechtlich relevanten Tat­beständen, sei es im Rahmen einer Selbst­anzeige, Betriebs­prüfung oder Verteidigung in Finanz­straf­verfahren vertreten.