Nicht nur Private werden den Beitrag abführen müssen.
Ab Juli 2023 sind die Erstauftraggeber:innen zur Zahlung verpflichtet.
Am 17. April hat der Pre-Check zur Anmeldung gestartet.
Die im Lohnkonto auszuweisenden Daten wurden erweitert.
Unternehmen ab 50 Arbeitnehmer:innen müssen handeln.
Mit 2023 müssen diese Einkünfte korrekt aufgezeichnet und aufbewahrt werden.
Ab 2024 werden die Varianten eingeschränkt.
Was ändert sich? Eine praktische Übersicht von A bis Z.
Nicht nur eine erweiterte Verlängerung, auch eine neue Variante wurde angekündigt.
Die Mehr- und Überstundenvereinbarungen geben den Ausschlag für die Ermittlung.
Die Aufzeichnungen zur Arbeitszeit müssen vollständig und korrekt vorliegen.
Für besonders betroffene Unternehmen wird das UEZG gestaltet.