Auch für die kleineren Unternehmen wurde nun ein Pauschalfördermodell konzipiert, um die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 abzufedern. Lt. vorliegenden Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft gelten die folgenden Voraussetzungen.
Förderfähige Unternehmen
Eine Betriebsstätte in Österreich mit einem Umsatz zwischen EUR 10.000,- und 400.000,- muss bestehen.
Nicht gefördert werden Freiberufler:innen, politische Parteien sowie öffentliche Unternehmen. Ausgeschlossen sind weiters Unternehmen der Branchen Energie, Immobilien, Finanz und Landwirtschaft.
Zeiträume
Aus diesen förderfähigen Zeiträumen ist auszuwählen:
- Februar 2022 bis Dezember 2022
- Februar 2022 bis September 2022
- Oktober 2022 bis Dezember 2022
Höhe der Förderung
Diese wird je nach Branche und Jahresumsatz bemessen und bedient sich eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria. Die Berechnung erfolgt individuell je Unternehmen. Die mögliche Förderung kann zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,- liegen.
Ablauf des Förderprozesses
Seit dem 17. April ist für die Unternehmen ein sogenannter
Pre-Check (eine Art Selbst-Prüfung) bei der Forschungsförderungsgesellschaft FFG geöffnet, bei dem sie sich anmelden können. In dem Zuge kommen Informationen über die nötigen Unterlagen und Informationen der Antragstellung. Für diese sind voraussichtlich Handysignatur und der Zugang zum
Unternehmensserviceportal USP erforderlich. Für die genaueren Informationen haben BMAW und FFG eine umfassende
FAQ-Sammlung eingerichtet.
Achtung: Das Einreichen durch Steuerberater:innen ist nicht möglich, jedes Unternehmen muss den Antrag selbst stellen.
Stand: 25.04.2023
Erstellt: 13.04.2023
Quelle: BMAW