Änderungen für 2025

Lohnzettel L16 geändert

Caroline Forster

Die Version des Lohnzettels L16 für das Jahr 2025 bringt im Vergleich zu 2024 einige Neuerungen mit sich. Wesentliche Anpassungen betreffen neue Felder, Umbenennungen sowie den Entfall einzelner Felder.
   

Neue Felder im L16 für 2025

Folgende Angaben wurden neu aufgenommen:
  • Anzahl der Kinder mit Zuschuss zur Kinderbetreuung
  • Zuschuss zur Kinderbetreuung § 3 Abs. 1 Z. 13 lit. b
  • Kostenersatz Aufladen E-KFZ/Anschaffung einer Lade­einrichtung  

Umbenennungen

Die bisherigen Begriffe „Homeoffice-Tage“ und „Homeoffice-Pauschale“ wurden auf „Telearbeits­tage“ bzw. „Telearbeits­pauschale“ geändert.
   

Streichung von Feldern

Das Feld „Mitarbeiterprämie gemäß § 124b Z. 44“ wurde ersatzlos entfernt.
   

Klarstellung zu den neuen Feldern und deren Anwendung

In der Praxis kam es zu Unsicherheiten, da die neuen Felder für 2025 bereits in der Organisations­beschreibung des Dachverbands (DM-Org) für das Jahr 2024 enthalten waren. Dies führte zu der Annahme, dass sie auch schon für L16-Zeiträume vor 2025 verpflichtend oder optional befüllt werden müssten.
Diese Unklarheit wurde nun durch eine neue Version des L16-Prüfkatalogs vom 24.01.2025 bereinigt. Die ÖGK und das BMF haben zwei Fehlercodes eingeführt (F9674 und F9652), um sicher­zustellen, dass die Felder „Kostenersatz Aufladen E-KFZ/Anschaffung einer Ladeeinrichtung“ und „Zuschuss zur Kinderbetreuung § 3 Abs. 1 Z. 13 lit. b“ erst ab dem Jahr 2025 befüllt werden dürfen.
   

Relevanz für Lohnzettel 2024

Mit Frist zur Übermittlung: 28.02.2025: Für die L16-Meldung des Jahres 2024 gelten daher folgende Vorgaben:
  • Zuschüsse zur Kinderbetreuung müssen im Feld „sonstige steuerfreie Bezüge“ gemeldet werden.
  • Kosten für das Aufladen von E-KFZ sind zwar im Lohnkonto zu erfassen, dürfen jedoch nicht im L16 angeführt werden.
  • Bereits übermittelte L16, in denen das Feld „Zuschuss zur Kinder­betreuung“ befüllt wurde, sind entsprechend zu korrigieren.

Diese Klarstellungen erleichtern die korrekte Umsetzung der Änderungen und sorgen für mehr Rechts­sicherheit in der Lohn­verrechnung.

Stand: 03.02.2025
Quelle: Kraft und Kronberger Fachpublikationen
Bild: Christina Morillo