Bis 30.11.2023 ist die Einreichung noch möglich: Unternehmen, die den Energiekostenzuschuss I bzw. dessen Verlängerung wegen Nichterreichens der Zuschussuntergrenze nicht in Anspruch nehmen konnten – also vor allem Klein- und Kleinstunternehmen, können möglicherweise von der
Energiekostenpauschale profitieren.
Möglich ist die Pauschale bei Unternehmen mit einem
Umsatz 2022 zwischen EUR 10.000,- und 400.000,-; das Jahr 2022 entspricht auch dem förderfähigen Zeitraum. Für denselben Zeitraum kann nicht gleichzeitig der Energiekostenzuschuss (EKZ) und die Energiekostenpauschale bezogen werden, die Einreichung für die Periode ist somit ausgeschlossen.
Die
Förderhöhe kann von EUR 110,- bis 2.475,- betragen. Sie wird auf Basis von Berechnungsschlüsseln lt. Kriterien Umsatzhöhe und Branchenzugehörigkeit automatisch ermittelt. Die Energiekostenpauschale wird über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt.
Hervorzuheben ist, dass die Energieintensität nicht nachgewiesen werden muss. Das Ausfüllen der Selbsterklärung im Antragsformular genügt ohne weitere Belege, Steuerunterlagen oä.
Berechtigte Unternehmen
Die Unternehmen müssen die Umsatzgrenzen EUR 10.000,- bis 400.000,- einhalten. Ausgenommen vom Antrag sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Branchen Energie, Realitätenwesen, Finanz- bzw. Versicherungswesen und Landwirtschaft ebenso wie freie Berufe, politische Parteien und deren Unternehmen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbRs) sind nicht antragsberechtigt. Ob Ihr Unternehmen berechtigt ist, den entsprechenden Antrag einzureichen, können Sie
mittels Selbst-Check ermitteln.
Förderzeiträume
Der förderungsfähige Zeitraum beginnt mit 01.02.2022 und endet mit 31.12.2022. Als Förderwerber:in können Sie zwischen drei Förderperioden wählen:
- 01.02.2022 bis 31.12.2022
- 01.02.2022 bis 30.09.2022
- 01.10.2022 bis 31.12.2022
Falls bereits ein EKZ beantragt wurde, dürfen sich die Zeiträume nicht überschneiden.
Vorgehensweise
Anträge können online von 08.08. bis 30.11.2023 über das
Unternehmensserviceportal USP gestellt werden. Es bedarf somit eines Zugangs zum USP sowie einer digitalen Signatur (siehe näheres dazu auch bei unserem Informations- und Registrierungsservice von
ID Austria) und der Branchenzuordnung nach ÖNACE (siehe auch Mein USP | Unternehmensdaten | Haupttätigkeit). Mehrfachanträge sowie nachträgliche Korrekturen, Nachbesserungen oder Abänderungen eines abgesendeten Antrages können nicht durchgeführt werden.
Der Antrag kann nur durch das Unternehmen selbst gestellt werden. Eine Vertretung durch Steuerberater oä ist durch die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens nicht möglich.
Nach Einreichung des elektronischen Antragsformulars werden die Daten automatisiert geprüft. Wenn das Ergebnis positiv ausfällt, wird die Energiekostenpauschale auf das im Antrag genannte Konto ausbezahlt. Das Unternehmen erhält das Ergebnis der Prüfung per E-Mail.
Stichproben-Prüfung
Nach der Auszahlung werden Fördernehmende stichprobenartig ausgewählt und einer Detailprüfung unterzogen. Bei Bezug zu Unrecht muss die Fördersumme inkl. Zinsen zurückbezahlt werden.
Stand: 28.11.2023
Quellen: BMF, FFG
Foto: Pexels - Brett Sayles