Die Bundesregierung hatte im Mai 2021 einen staatlich geförderten Corona-Bonus von EUR 500,- für das Gesundheitspersonal (Ärzte und Pflegekräfte) in Spitälern angekündigt, der im Herbst abgabenfrei ausbezahlt werden würde. Diese Zusage wurde auf das Reinigungspersonal in Spitälern und das Pflege- und Betreuungspersonal in Pflege- und Reha-Einrichtungen ausgedehnt. Das erfasst aber bei weitem nicht alle in dem Bereich Arbeitenden. Nach aktuellem Stand ist dieser zB nicht für Angestellte bei Rettungsdiensten, Arztpraxen oder Zahnärzten vorgesehen, obwohl sie ebenfalls dem Infektionsrisiko ausgesetzt waren bzw. sind.
Die im Pflegefonds- und COVID-19-Zweckzuschussgesetz enthaltenen Corona-Bonus-Regelungen sind allerdings sehr unkonkret und beschränken sich auf eine finanzielle Zusage der Bundesregierung in Höhe von durchschnittlich EUR 500,- pro Kopf. Die konkrete Auszahlung der Boni ist bis dato nicht geklärt, da die Verteilung den Bundesländern und Gemeinden überlassen wird. Die abgabenfreie Auszahlung an die Arbeitnehmer wird voraussichtlich über die Gehalts- und Lohnverrechnung, also im Wege des Arbeitgebers laufen, der dann Rückerstattungsanträge beim Bundesland oder bei der Gemeinde stellen muss.
Stand: 29.06.2021
Quelle Vorlagenportal