Die neue KI-Verordnung der EU

Mit der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) hat die Europäische Union erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Der AI-Act, wie die Verordnung auf Englisch genannt wird, gilt unmittelbar in allen EU-Mitglied­staaten und wird stufenweise in Kraft treten. Erste Bestimmungen, darunter das Verbot bestimmter KI-Praktiken und die Verpflichtung zur KI-Kompetenz, gelten bereits seit 02. Februar 2025. Weitere Regelungen folgen, unter anderem zu Straf­bestimmungen (ab 02. August 2025) und zur Regulierung von Hochrisiko-KI-Systemen (ab 02. August 2026).

Die Verordnung soll nicht nur einen einheitlichen europäischen Standard für den Umgang mit KI-Systemen schaffen, sondern auch Investitionen und Innovation fördern, während gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit sichergestellt wird.
   

Was versteht man unter künstlicher Intelligenz?

KI bezeichnet Systeme, die in der Lage sind, Daten zu analysieren, Muster zu erkennen und eigenständig Schluss­folgerungen zu ziehen. Sie kann Texte, Bilder, Videos, Stimmen oder Computer­codes generieren und wird zunehmend in Unternehmen eingesetzt. Die möglichen Anwendungs­bereiche sind breit gefächert und reichen von der automatisierten Kunden­kommunikation über Marketing- und Personal­management-Aufgaben bis hin zur Erkennung von Unregel­mäßigkeiten in steuerlichen oder buchhalterischen Daten.
Während KI viele Prozesse effizienter gestalten kann, ist sie nicht fehlerfrei. Die menschliche Kontrolle bleibt essenziell, um Feh­interpre­tationen und fehlerhafte Ergebnisse zu vermeiden.
   

Verpflichtende KI-Kompetenz in Unternehmen ab 2. Februar 2025

Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, sind seit 02. Februar 2025 verpflichtet, sicher­zustellen, dass ihre Mitarbeiter:innen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen (Artikel 4 KI-VO). Dies betrifft nicht nur fest­angestellte Arbeit­nehmer:innen, sondern auch externe Dienst­leister:innen oder Kooperations­partner:innen.

Die erforderliche Fachkompetenz kann durch interne Leitlinien, betriebliche Richt­linien oder Schulungen vermittelt werden. Unternehmen sollten darauf achten, dass ihre Mitarbeitenden über:
  • die technischen Grenzen von KI,
  • Datenschutzvorgaben (DSGVO),
  • Urheberrechte (UrhG),
  • den Schutz von Betriebs- und Geschäfts­geheimnissen
  • sowie mögliche Haftungsfragen informiert sind.

Für die Praxis empfiehlt sich, dass interne Richtlinien zur Nutzung von KI klarstellen sollten, dass KI-gestützte Prozesse der menschlichen Überprüfung unterliegen. In Betrieben mit einem Betriebsrat kann auch eine formale Betriebs­vereinbarung über den Einsatz von KI-Systemen abgeschlossen werden. Arbeitnehmer:innen, die im Betrieb mit KI-Tools arbeiten, sollten ehestmöglich über die eingesetzten KI-Tools, die technischen Grenzen von KI, Datenschutz, Urheberrecht, Sicherheits­aspekte und damit zusammen­hängende Haftungs­fragen geschult werden!
   

Risikoklassen für KI-Systeme: Stufenweise Regulierung

Die KI-Verordnung teilt KI-Systeme in unterschied­liche Risikostufen ein, die jeweils spezifische Anforderungen mit sich bringen:
  • Verbotene KI-Praktiken (Artikel 5 KI-VO)
  • KI-Systeme mit hohem Risiko (Artikel 6 und Anhang III KI-VO)
  • KI-Systeme zur direkten Interaktion mit Menschen (Artikel 50 KI-VO)
  • KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungs­zweck (General-purpose AI – GPAI, Artikel 53 KI-VO)
Die jeweiligen Vorschriften richten sich nach dem Risikoniveau der Anwendung: Während bestimmte KI-Praktiken bereits seit Februar 2025 verboten sind, gelten für Hoch­risiko-KI-Systeme ab August 2026 strengere Pflichten.
   

Verbotene KI-Praktiken seit 2. Februar 2025

Seit 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Anwendungen in der EU verboten – Straf­sanktionen für Verstöße treten allerdings erst ab 2. August 2025 in Kraft. Zu den untersagten Praktiken zählen unter anderem:
  • Manipulative KI-Techniken, die das Verhalten von Personen zu ihrem Nachteil beeinflussen.
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz, außer für medizinische oder sicherheits­relevante Zwecke (z. B. Konzentrations­überwachung bei Flugpersonal).
  • Biometrische Kategorisierung, wenn sie dazu dient, sensible Daten wie ethnische Zugehörigkeit, politische Einstellungen oder sexuelle Orientierung zu erheben.
Praxisempfehlung:
Unternehmen sollten ihre eingesetzten KI-Tools überprüfen, um sicherzustellen, dass keine verbotene Technologie genutzt wird. Ist eine Anwendung betroffen, muss sie sofort eingestellt werden.
   

KI-Systeme zur direkten Interaktion mit Menschen: Transparenz­pflichten ab 2. August 2026

Ab 2. August 2026 gelten zusätzliche Transparenz­anforderungen für Unternehmen, die KI-gestützte Systeme in der direkten Kommunikation mit Menschen einsetzen. Dies betrifft vor allem KI-generierte Inhalte wie Deepfakes, deren Einsatz offengelegt werden muss (Artikel 50 Abs. 4 KI-VO).
   

Hochrisiko-KI-Systeme: Strenge Vorgaben ab 2. August 2026

Bestimmte KI-Systeme gelten als Hochrisiko-Technologien und unterliegen ab 2. August 2026 besonders strengen Anforderungen. Zu den betroffenen Bereichen zählen unter anderem kritische Infra­struktur (zB Kranken­häuser, Stromnetze), Bildung und Personal­management (zB Bewerbungsfilterung, Leistungs­beurteilungen, Arbeitsplatz­überwachung) oder automatisierte Entscheidungen über Beschäftigungs­bedingungen (zB Beförderungen oder Kündigungen).
Unternehmen, die Hochrisiko-KI einsetzen, müssen:
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zur sicheren Nutzung treffen.
  • Menschliche Aufsicht über die KI-Systeme gewährleisten.
  • Automatisch generierte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren.
  • Mitarbeiter:innen und den Betriebsrat über den Einsatz dieser Systeme informieren.
   

Sanktionen bei Nichteinhaltung der KI-Verordnung

Die KI-Verordnung sieht empfindliche Strafen für Unternehmen vor, die gegen die Vorschriften verstoßen. Ab 2. August 2025 können Verstöße mit Geldstrafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahres­umsatzes (Artikel 99 KI-VO) geahndet werden. Zusätzlich sind die Mitgliedstaaten für die Festlegung weiterer Sanktionen und Verfahrens­vorschriften zuständig. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Bestimmungen in Österreich erlassen werden.

Wichtiger Hinweis: Die Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeiter:innen im Umgang mit KI-Systemen ist zwar nicht direkt straf­bewehrt, jedoch kann das Fehlen von Schulungen dazu führen, dass Rechts­verstöße begangen werden. Unternehmen sollten daher sicher­stellen, dass alle relevanten Mitarbeitenden rechtzeitig informiert und geschult werden.
   

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Die KI-Verordnung der EU bringt tiefgreifende Veränderungen für Unternehmen, die KI-Technologie nutzen. Um die neuen Vorschriften einzuhalten, sollten Unternehmen:
  1. KI-Systeme überprüfen und sicherstellen, dass keine verbotenen Praktiken genutzt werden.
  2. Schulungen für Mitarbeiter:innen einführen, um die erforderliche KI-Kompetenz zu gewährleisten.
  3. Transparenzpflichten und Daten­schutz­richtlinien anpassen.
  4. Strenge Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme berücksichtigen.

Stand: 03.03.2025
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Tara Winstead
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