Werte werden angepasst und valorisiert

Verbessertes im Steuertarif und bei Dienstreisen 2025

Patrick Vilsecker

Laut Progressions­abgeltungs­gesetz 2025 wurde im September die Abschaffung der kalten Progression vollständig umgesetzt. Folgendes ist mit Wirkung ab 01.01.2025 enthalten: 
   

Anpassung der Steuerstufen 

Die Einkommensstufen im Steuertarif werden (ausgenommen die höchste Stufe) stärker valorisiert als eigentlich geplant: um 3,83 % statt um 3,33 %. Somit ist die in der Zwischenzeit angekündigte Inflations­anpassungs­verordnung bereits obsolet. Die folgenden Steuerstufen ergeben sich dadurch: 

Einkommensteile (jährlich Steuersatz
bis EUR 13.308,00,- 0 %
zwischen EUR 13.308,- und EUR 21.617,- 20 % 
zwischen EUR 21.617,- und EUR 35.836,- 30 %
zwischen EUR 35.836,- und EUR 69.166,- 40 %
zwischen EUR 69.166,- und EUR 103.072,- 48 %
zwischen EUR 103.072,- und EUR 1 Mio. 50 %
über EUR 1 Mio. 55 %

In Anlehnung dessen werden auch die Lohnstufenbeiträge in der Lohnsteuertabelle aufgewertet. 
   

Anhebung von AVAB/AEAB, Verkehrsabsetz­betrag und Sonderzahlungs­freigrenze

Der Alleinverdiener­absetz­betrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag, der Verkehrsabsetz­betrag, der Pensionisten­absetzbetrag und die Freigrenze bei den sonstigen Bezügen werden entsprechend der vollen Inflationsrate angepasst.
   

Erhöhung der abgabenfreien Reiseaufwands­entschädigungen 

  • Anheben des abgabenfreien Tagesgelds für Inlands­reisen (Maximal­betrag) von EUR 26,40 auf EUR 30,00.
  • Steigerung des abgabenfreien pauschalen Nächtigungs­gelds (Maximal­betrag) von EUR 15,00 auf EUR 17,00.
  • Erhöhung des Kilometergelds für PKW von EUR 0,42 auf EUR 0,50.

   

Kleine arbeitsplatznahe Dienstwohnungen

  • Erhöhung des Grenzwerts für die Sach­bezugs­freiheit von kleinen Dienst­wohnungen (in Arbeits­platz­nähe und kein Lebens­mittel­punkt) wird von 30 m2 auf 35 m2.
  • Bei von mehreren Arbeit­nehmer:innen gemeinsam genutzten Dienstwohnungen werden für die Aufteilung des Sachbezugs­wertes die Gemeinschafts­räume hinkünftig nicht mehr jedem/jeder Arbeit­nehmer:in voll, sondern nur noch aliquot zugerechnet.

Die Gesetzwerdung dürfte nur noch Formsache sein.

Stand: 01.10.2024
Erstellt: 01.08.2024

Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Pixabay