Laut Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wurde im September die Abschaffung der kalten Progression vollständig umgesetzt. Folgendes ist mit Wirkung ab 01.01.2025 enthalten:
Anpassung der Steuerstufen
Die Einkommensstufen im Steuertarif werden (ausgenommen die höchste Stufe) stärker valorisiert als eigentlich geplant: um 3,83 % statt um 3,33 %. Somit ist die in der Zwischenzeit angekündigte Inflationsanpassungsverordnung bereits obsolet. Die folgenden Steuerstufen ergeben sich dadurch:
Einkommensteile (jährlich |
Steuersatz |
bis EUR 13.308,00,- |
0 % |
zwischen EUR 13.308,- und EUR 21.617,- |
20 % |
zwischen EUR 21.617,- und EUR 35.836,- |
30 % |
zwischen EUR 35.836,- und EUR 69.166,- |
40 % |
zwischen EUR 69.166,- und EUR 103.072,- |
48 % |
zwischen EUR 103.072,- und EUR 1 Mio. |
50 % |
über EUR 1 Mio. |
55 % |
In Anlehnung dessen werden auch die Lohnstufenbeiträge in der Lohnsteuertabelle aufgewertet.
Anhebung von AVAB/AEAB, Verkehrsabsetzbetrag und Sonderzahlungsfreigrenze
Der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag, der Verkehrsabsetzbetrag, der Pensionistenabsetzbetrag und die Freigrenze bei den sonstigen Bezügen werden entsprechend der vollen Inflationsrate angepasst.
Erhöhung der abgabenfreien Reiseaufwandsentschädigungen
- Anheben des abgabenfreien Tagesgelds für Inlandsreisen (Maximalbetrag) von EUR 26,40 auf EUR 30,00.
- Steigerung des abgabenfreien pauschalen Nächtigungsgelds (Maximalbetrag) von EUR 15,00 auf EUR 17,00.
- Erhöhung des Kilometergelds für PKW von EUR 0,42 auf EUR 0,50.
Kleine arbeitsplatznahe Dienstwohnungen
- Erhöhung des Grenzwerts für die Sachbezugsfreiheit von kleinen Dienstwohnungen (in Arbeitsplatznähe und kein Lebensmittelpunkt) wird von 30 m2 auf 35 m2.
- Bei von mehreren Arbeitnehmer:innen gemeinsam genutzten Dienstwohnungen werden für die Aufteilung des Sachbezugswertes die Gemeinschaftsräume hinkünftig nicht mehr jedem/jeder Arbeitnehmer:in voll, sondern nur noch aliquot zugerechnet.
Die Gesetzwerdung dürfte nur noch Formsache sein.
Stand: 01.10.2024
Erstellt: 01.08.2024
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Pixabay