Für das Kalenderjahr 2025 werden voraussichtlich nachfolgende Sozialversicherungswerte gelten. Die endgültige Bestätigung durch die ÖGK und die Kundmachung im Bundesgesetzblatt bleiben jedoch noch abzuwarten.
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: EUR 551,10
- Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: EUR 826,65
- Höchstbeitragsgrundlage:
- monatlich: EUR 6.450,00
- täglich: EUR 215,00
- Jährliche Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 12.900,00
- Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 7.525,00
- Grenzbeträge für Arbeitslosenversicherung-Niedrigentgelt:
- bis EUR 2.074,00 – 0 %
- über EUR 2.074,00 bis EUR 2.262,00 – 0,95 %
- über EUR 2.262,00 bis EUR 2.451,00 – 1,95 % (Lehrlinge 1,15 %)
- über EUR 2.451,00 – 2,95 % (Lehrlinge 1,15 %)
Lohnpfändungswerte 2025
Nach der Verlautbarung der Pensionssteigerung um 4,6 % für 2025 steigen werden (Anpassungsfaktor 1,046) erhöht sich auch die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) mit Wirkung ab 01.01.2025 von EUR 1.217,96 auf EUR 1.273,99.
Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension ableitet, ergeben sich für 2025 diese (voraussichtlichen) Werte (in EUR):
Existenzminimum-Werte 2025 (voraussichtlich) |
monatlich |
wöchentlich |
täglich |
allgemeiner Grundbetrag |
1.273,00 |
297,00 |
42,00 |
erhöhter allgemeiner Grundbetrag |
1.486,00 |
346,00 |
49,00 |
Unterhaltsgrundbetrag |
254,00 |
59,00 |
8,00 |
Höchstberechnungsgrundlage |
5.080,00 |
1.185,00 |
169,00 |
Absolutes Geldexistenzminimum
• bei normaler Pfändung
• bei Unterhaltspfändung |
636,50
477,38
|
148,50
111,38
|
21,00
15,75
|
Die formelle Bestätigung der Werte durch das Justizministerium wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund Erfahrungswerte der vergangenen Jahre stimmen die vorläufigen Werte üblicherweise mit den endgültigen überein.
Ergänzung der SV-Werte
(Bekanntmachung Dezember 2024)
- Amtlicher Strompreis: Der abgabenfreie Höchstsatz für Stromkostenersatz beim Aufladen des Firmenelektroautos mit einer arbeitnehmer:innen-eigenen Ladeeinrichtung („zuhause“) wird per 01.01.2025 von bisher EUR 0,33182 auf EUR 0,35889 pro Kilowattstunde (kWh) angehoben.
- Zinsenersparnis (Vorschuss bzw. Arbeitgeber:innnen-Darlehen): Für Darlehen bzw. Vorschüsse, bei denen ein variabler Zinssatz vereinbart ist, gilt laut Festlegung des BMF im Jahr 2025 ein Prozentsatz von 4,5 % (unverändert gegenüber 2024).
- Pensionsabfindung: Der Grenzbetrag für die begünstigte Besteuerung von Pensionsabfindungen (Hälftesteuersatz) erhöht sich ab 01.01.2025 auf EUR 15.900,00.
- Verzugszinsen in der Sozialversicherung: Der Zinssatz für Verzugszinsen bei rückständigen SV-Beiträgen sinkt von bisher 7,88 % auf 7,03 %.
Stand: 02.12.2024
Erstellt: 02.09.2024
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Bild: Ruslan Burlaka