Kinder-Reha Karenz
Mit 01.11.2023 wird die Kinderrehabilitationskarenz § 14e AVRAG ermöglicht. Wird vom zuständigen SV-Träger ein stationärer Aufenthalt im Rahmen einer Rehabilitationseinrichtung für ein Kind unter 14 Jahren (leibliches Kind, Adoptivkind, leibliches Kind von Partner:in) bewilligt, besteht ab November 2023 ein Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, um die notwendige Begleitung abdecken zu können. Mögliche Gründe sind die Rehabilitation von Kindern nach Erkrankung oder Unfall, aber auch von Kindern mit Behinderungen, welche schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringen. Der Anspruch auf diese „Kinderreha-Karenz“ besteht für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr.
Gleichzeitiges Inanspruchnehmen der Freistellung durch beide Elternteile ist nur möglich, wenn die Teilnahme beider Elternteile therapeutisch notwendig ist. Dabei darf die Dauer höchstens gesamt vier Wochen betragen. Die Kinderreha-Karenz kann auf die Betreuungspersonen aufgeteilt werden, Minimum eines Anteils ist dabei eine Woche.
Ablauf
Der/die Arbeitnehmer:in muss dem Arbeitgeber die Bewilligung der Reha durch den SV-Träger spätestens eine Woche nach Zugang vorlegen und Beginn/Dauer der Reha bekanntgeben. Nach Verstreichen der Frist geht der Anspruch verloren. Ab Bekanntgabe bis vier Wochen nach der Karenz besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz, äquivalent zur Familienhospizkarenz.
Der/die Arbeitnehmer:in selbst kann für den Zeitraum Pflegekarenzgeld beim Service des Sozialministeriums beantragen. Mit diesem Leistungsbezug besteht Kranken- und Pensionsversicherung.
Weitere Ansprüche
Mangels gesetzlicher Sonderregelung entstehen in dem Zeitraum weiter dienstzeitabhängige Ansprüche und ungekürzter Urlaubsanspruch. Jedoch können Sonderzahlungen aliquot gekürzt werden, sofern lt. KV nichts Abweichendes vereinbart ist. Im SV-Meldewesen ist eine neue Karenzart "Pflegekarenzgeld während Freistellung wegen Kinderrehabilitation" hinterlegt.
Erstellt: 06.11.2023
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Muziyan Du