Zur nötigen Begleitung

Kinder-Reha Karenz

Mit 01.11.2023 wird die Kinder­rehabilitations­karenz § 14e AVRAG ermöglicht. Wird vom zuständigen SV-Träger ein stationärer Aufent­halt im Rahmen einer Rehabilitations­einrichtung für ein Kind unter 14 Jahren (leibliches Kind, Adoptiv­kind, leibliches Kind von Partner:in) bewilligt, besteht ab November 2023 ein Rechts­anspruch auf unbezahlte Frei­stellung von der Arbeits­leistung, um die notwendige Begleitung abdecken zu können. Mögliche Gründe sind die Rehabili­tation von Kindern nach Erkrankung oder Unfall, aber auch von Kindern mit Behinderungen, welche schwere gesund­heit­liche Beein­trächtigungen mit sich bringen. Der Anspruch auf diese „Kinder­reha-Karenz“ besteht für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr.

Gleichzeitiges Inanspruch­nehmen der Frei­stellung durch beide Eltern­teile ist nur möglich, wenn die Teil­nahme beider Eltern­teile therapeutisch notwendig ist. Dabei darf die Dauer höchstens gesamt vier Wochen betragen. Die Kinderreha-Karenz kann auf die Betreuungs­personen aufgeteilt werden, Minimum eines Anteils ist dabei eine Woche.
  
Ablauf
Der/die Arbeitnehmer:in muss dem Arbeit­geber die Bewilligung der Reha durch den SV-Träger spätestens eine Woche nach Zugang vorlegen und Beginn/Dauer der Reha bekanntgeben. Nach Verstreichen der Frist geht der Anspruch verloren. Ab Bekannt­gabe bis vier Wochen nach der Karenz besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungs­schutz, äquivalent zur Familien­hospiz­karenz. 

Der/die Arbeitnehmer:in selbst kann für den Zeitraum Pflege­karenz­geld beim Service des Sozial­ministeriums beantragen. Mit diesem Leistungs­bezug besteht Kranken- und Pensions­versicherung.  
   
Weitere Ansprüche
Mangels gesetzlicher Sonder­regelung entstehen in dem Zeitraum weiter dienstzeit­abhängige Ansprüche und ungekürzter Urlaubs­anspruch. Jedoch können Sonder­zahlungen aliquot gekürzt werden, sofern lt. KV nichts Abweichendes vereinbart ist. Im SV-Melde­wesen ist eine neue Karenzart "Pflegekarenzgeld während Frei­stellung wegen Kinder­rehabilitation" hinterlegt. 

Erstellt: 06.11.2023
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Muziyan Du